Thema:
Ein paar Monate Sonne, ein Haus an der Küste – und plötzlich steuerpflichtig in Spanien?
Der steuerliche Wohnsitz ist oft nicht dort, wo man es erwartet – und kann erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung Ihres weltweiten Einkommens haben.
Ob Hauptwohnsitz oder Feriendomizil: Entscheidend ist, wie die spanischen Behörden Ihre Situation bewerten.
In diesem Infoabend erläutern wir, wann Sie in Spanien als steuerlich ansässig gelten – und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.
Wie kann ich teilnehmen?
Die Teilnahme ist kostenlos über TEAMS möglich. Den Zugangslink erhalten Sie nach einer unverbindlichen, einmaligen Anmeldung per Mail.
Fragen und Aspekte:
Ab wann gilt man in Spanien als Steuerresident – und was zählt wirklich: 183 Tage, Lebensmittelpunkt oder Familie?
Welche steuerlichen Unterschiede bestehen zwischen dauerhaftem Wohnsitz und gelegentlicher Nutzung?
Was bedeutet Steuerpflicht auf das weltweite Einkommen – und wie wird diese praktisch umgesetzt?
Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen?
Welche Formulare und Pflichten entstehen durch die Ansässigkeit (z. B. Modelo 100, 210, 720, 714)?
Teilnehmer:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater,
Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
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Rike Füllgraf
spanische Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin
fuellgraf@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
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Lisa Wörfel
spanische Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin
woerfel@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
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