Der Reservierungsvertrag beim Immobilienkauf in Spanien
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Die aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. Ein oft vom Immobilienmakler angefertigter und vorgelegter „Reservierungsvertrag" kann somit gerade in Hinblick auf die Anzahlung schnell zum Fallstrick werden
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Steuerliche Aspekte des Immobilienbesitzes in Spanien
Wie in Deutschland zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:
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