Die gesetzliche Erbfolge

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 10:52

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Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

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Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

  • Zuletzt aktualisiert am Montag, 28. März 2022 09:57

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Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

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Verfügung und Pflichtteil

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 10:56

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Um ein gültiges Testament erstellen zu können, ist es wichtig, besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge, Verfügung und Pflichterben zu kennen und zu beachten, da die bestehenden Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. Der Pflichtteil für Kinder und Ehegatten unterschiedet sich start je nach Erbrecht.

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Testament in Deutschland oder in Spanien?

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 10:57

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Durch die neue Erbrechtswahl wird das spanische Erbrecht vor allem für deutsche Residenten interessant. In Spanien gibt es grundsätzlich drei verschiedene Formen ein gültiges Testament zu erstellen. Der Artikel 676 des Código Civil unterscheidet zwischen den folgenden drei Testamentsarten, die auch im deutschen Recht wiederzufinden sind:

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Wichtige Erbrechtswahl in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 11:05

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Bis August 2015 wurden Erbschaften von in Spanien lebenden Deutschen grundsätzlich nach deutschem Recht und in Deutschland abgewickelt. Mit der, im August 2015 in Kraft getretenen europäischen Erbrechtsreform erben nun auch Deutsche nach spanischem Recht, wenn im Testament nicht die entsprechende Rechtswahlmöglichkeit genutzt wird.

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Um die neue europäische Erbrechtswahl optimal nutzen zu können, ist es hilfreich, sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht zu kennen. Hier spielen besonders die Unterschiede in Bezug auf Erbfolge und Pflichtteilsberechtigte eine wichtige Rolle, da die jeweiligen Unterschiede je nach Testamentswunsch umfangreich genutzt werden können. 

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Erben, Bedachte, Annahme, Haftung

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Durch die neue europäische Erbrechtswahl, wird das spanische Erbrecht besonders für in Spanien lebende deutsche Residenten interessant, da diese, jetzt frei zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Je nach den Wünschen des Erblassers, kann die Anwendung des spanischen Erbrechtes vielerlei Vorteile mit sich bringen.

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