Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 18. Februar 2018 13:41

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Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

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Besteuerung des Zweitwohnsitzes in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 14:08

steuern zweitwohnsitz

Der Immobilienbesitz von No- Residentes, wird in Spanien sowohl über die Immobiliensteuer (IBI), als auch über die Einkommensteuer von Nicht- Residenten versteuert. Liegt Ihr Steuerwohnsitz außerhalb Spaniens, sind Einkünfte aus Vermietung sowie die sogenannte Einkommenszurechnung  (imputación de rentas inmobiliarias) in der Einkommensteuer von Nicht- Residenten zu versteuern.

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Steuerplanung der spanischen Erbschaft

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 14:13

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Die Erbschaftssteuerplanung wird seit August 2015 sowohl für deutsche Residenten in Spanien als auch für Nicht- Residenten interessant, da durch eine gezielte Erbschaftsteuerplanung in beiden Fällen die in den verschiedenen autonomen Regionen existierenden Steuererleichterungen genutzt werden können.

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Steuergrundlagen: “No-Residentes”

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 15:13

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Nicht in Spanien ansässige Personen haben Ihr Welteinkommen grundsätzlich in dem Staat ihres Wohnsitzes zu versteuern und zahlen in Spanien lediglich Steuern in Bezug auf dort befindende Vermögensgegenstände. Hierbei spielt besonders der Immobilienbesitz eine große Rolle, da dieser sowohl die Einkommensteuer als auch die Immobiliensteuer betrifft.

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Wo ist die spanische Erbschaft zu versteuern?

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 15:20

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Aufgrund der Bewegungsfreiheit von Personen und Kapital innerhalb der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Erbschaften mittlerweile an der Tagesordnung. Um festzustellen ob das Erbe in Deutschland, in Spanien oder in beiden Staaten zu versteuern ist, gilt es verschiedene Faktoren wie z. B. den Wohnsitz des Erblassers zu berücksichtigen.

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Steuern Spanien: Haupt- oder Zweitwohnsitz

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Mai 2023 13:06

cover haupt zweitwohnsitz deDer Wohnsitz ist grundsätzlich mit dem Begriff "Residencia" gleichzustellen. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie verwaltungstechnisch und steuerrechtlich grundsätzlich als ansässig bzw. als "Residente". Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Ihr Zweitwohnsitz nicht ungewollt zum steuerrechtlichen Hauptwohnsitz wird, denn für unbewusst Voll-Steuerpflichtige, wird der Zweitwohnsitz schnell zur Steuerfalle. 

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Steuern sparen durch freiwillige Steuererklärung

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 15:35

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Durch Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung besteht die Möglichkeit auf Erhalt einer Steuerrückzahlung, die ohne Steuererklärung vom Finanzamt einbehalten wird. Abhängig beschäftigte Personen sind in Spanien von der Steuererklärungspflicht befreit, wenn ihr Jahreseinkommen ausschließlich aus Arbeitseinkünften  besteht und diese unter 22.000 € liegen.

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Steuergrundlagen: “Residentes”

  • Zuletzt aktualisiert am Freitag, 11. November 2016 23:21

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In Spanien wohnhafte deutsche “Residentes” werden in Steuerangelegenheiten den Spaniern gleichgestellt, da es in Steuerangelegenheiten grundsätzlich nicht auf die Nationalität sondern auf den Wohnsitz ankommt. Haben Sie Ihren Wohnsitz also in Spanien, gelten für Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle anderen Einheimischen auch.

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Deutsche Rente richtig versteuern

  • Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 15:44

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Wer als Rentner seinen Wohnsitz nach Spanien verlegen möchte, kann seine Rente grundsätzlich sowohl auf einem deutschen als auch auf einem spanischen Konto erhalten. Wo Sie ihre Rente zu versteuern haben, hängt davon ab wann Sie in Rente gegangen sind, bzw. wann Sie in Rente gehen werden. Unter Umständen ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine Steuererklärung abzugeben.

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Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer

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Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.

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Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

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Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

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