Thema:
Selbstständig oder Gesellschafter einer S.L. in Spanien?
Dann führt kein Weg am spanischen Sozialversicherungssystem– dem RETA – vorbei.
Doch wer ist verpflichtet sich wann anzumelden? Welche Beiträge fallen an?
In diesem Infoabend erhalten Sie einen verständlichen Überblick über das „Régimen Especial de Trabajadores Autónomos“ (RETA) – das Sonderversicherungssystem für Selbstständige und bestimmte Gesellschafter-Geschäftsführer. Ideal für alle, die als Autónomo tätig sind oder in eine spanische Gesellschaft eingebunden sind – und wissen möchten, wie sie sozialversicherungsrechtlich richtig aufgestellt sind.
Wie kann ich teilnehmen?
Die Teilnahme ist kostenlos über TEAMS möglich. Den Zugangslink erhalten Sie nach einer unverbindlichen, einmaligen Anmeldung per Mail.
Fragen und Aspekte:
Wer unterliegt der Pflichtversicherung im RETA – und wann greifen Ausnahmen?
Wie funktionieren Beitragshöhen und Bemessungsgrundlagen nach dem neuen Einkommenssystem?
Welche Besonderheiten gelten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer S.L.?
Wo verläuft die Abgrenzung zur Sozialversicherungspflicht als Angestellter?
Wie werden die Beitragshöhen in der Praxis von der Sozialversicherung überprüft?
Teilnehmer:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater,
Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
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Lisa Wörfel
spanische Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin
woerfel@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
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Rike Füllgraf
spanische Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin
fuellgraf@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
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