Selbstständig arbeiten in Spanien In Spanien gibt es wie in den meisten anderen Ländern auch, zwei verschiedene Formen zu arbeiten. Zum einen als abhängig beschäftigt und zum anderen als selbstständig. Selbstständiges arbeiten ist in Spanien unter der Bezeichnung des “autónomo” möglich. Da für Deutsche die gleichen Bedingungen wie für Spanier gelten, müssen die gleichen Formalitäten erledigt werden. -weiter zum Artikel-
Arbeitslosengeld in Spanien Um in Spanien ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie grundsätzlich Ihren Wohnsitz in Spanien haben, rechtlich arbeitslos sein und mindestens 360 Tage innerhalb der letzten 6 Jahre gearbeitet haben. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden haben. Kündigen Sie selbst, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. -weiter zum Artikel-
Verhalten bei Kündigung Früher oder später im Laufe des Berufslebens passiert es jedem einmal: Sie erhalten eine Kündigung. Um in diesem kritischen Moment, in Bezug auf austehendes Gehalt und Entschädigungszahlungen alles richtig zu machen, ist es ratsam die folgenden Anmerkungen zu befolgen. -weiter zum Artikel-